Der „Faber/Haarstrick“- Kommentar der Psychotherapie-Richtlinien, der nach den beiden bereits verstorbenen Autoren benannt ist und die Richtlinie für die Praxisanforderungen auslegt, ist für viele mit der 50-jährigen Geschichte der ambulanten Psychotherapie in Deutschland untrennbar verbunden. Der Kommentar ist für Ihre psychotherapeutische Antrags-Praxis von besonderer Bedeutung. In diesem stehen grundlegende Vorgaben über Indikationen, Stundenkontingente aller Verfahren und er gibt Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung aller Vorschriften uvm. Auch die Gutachter beziehen sich oft in ihren gutachterlichen Stellungnahmen auf die Paragraphen des Faber-Haarstrick als Entscheidungsgrundlage, so dass der Faber-Haarstrick von nicht wenigen auch scherzhaft die “Gutachter-Bibel” gennant wird. Sie sollten also mindestens so gut wie die Gutachter über den Inhalt dieser langbestehenden Institution informiert sein, was für Ihre Antragsstellung oder auch im Rahmen von Nachbesserungen oder Ablehnungen – gerade bei strittigen Fällen- nicht unerheblich ist!
2 wichtige Innovationen, die vom Faber/Haarstrick ausgingen:
1. Traumatherapeutische Interventionen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig in TP (9.Auflage) und dann in allen Verfahren (10. Auflage) zulässig.
2. Strukturbezogenes Arbeiten in der TP ist zulässig (6. Aufl.), präzisiert dann in der 11. und 12. Auflage (s. u. sowie siehe diesen Artikel zum Thema)
12. Faber/Haarstrick Kommentar Psychotherapie-Richtlinie (Nov. 2020)
Aktuellste Ausgabe!
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von ws-eu.amazon-adsystem.com zu laden.
Aktuell sind 4 Interventionsmethoden als strukturbezogenes Arbeiten zulässig (s. 12. Faber/Haarstrick):
1.Strukturbezogen nach Rudolf
2.MBT
3.TFP (Kernberg)
4.Analytisch-interaktionelle Methode (Heigl)
Ausführliche Diskussion s. Handbuch Psychotherapieantrag
11. Faber/Haarstrick Kommentar Psychotherapie-Richtlinie (Oktober 17)
Seit Ende Oktober 2017 lag die 11. Ausgabe des Faber-Haarstrick-Kommentars der Psychotherapie-Richtlinien vor- Was ist hier wichtig für die Berichtspraxis? In den vergangenen Ausgaben gab es durchaus mitunter wichtige Neuerungen, wie der Hinweis in der 9. Ausgabe, dass „traumatherapeutische Interventionen“ unter bestimmten Voraussetzungen mit einem TP-Behandlungsplan vereinbar sind (s. Jungclaussen, 2012a, 2012b). Dies hat auch zu einer Entspannung in der Antragssituation geführt. (s. weiter unten hierzu). In der Ende Oktober 2017 erschienenen 11. Ausgabe sind zentrale Autoren, die den Faber-Haarstrick über Jahrzehnte maßgeblich geprägt haben, nicht mehr tätig. Für den Bereich der TP/ AP wird statt Ulrich Rüger künftig Michael Diekmann, für den Bereich der VT statt Dieter Kallinke jetzt Martin Neher inhaltlich verantwortlich sein. Hier vollzieht sich also auch eine Zäsur. Durch die frühere Personalunion des ehemaligen KBV-Referatsleitung und derzeit weiter tätigen Mitautors Andreas Dahm konnte bis dato davon ausgegangen werden, dass der „Faber/Haarstrick“ sozusagen die „offizielle“ Auslegung der PTRL durch die KBV darstellte, wovon aufgrund des o.g. Personalwechsels in der KBV jetzt nicht mehr ausgegangen werden muss. Neben der KBV verschaffen sich zudem weitere Akteure mit ihrer eigenen Lesart der Richtlinie zunehmend eigenes Gehör. Es bleibt abzuwarten, ob sich die früher beinahe monolithische Stellung des Faber-Haarstrick Kommentars hierdurch künftig relativieren wird. Im 11. Faber-Haarstrick liegt von den Autoren eine vollständig kommentierte Fassung von PTV3 vor; und zwar je für TP/AP (in Kap 5.8) und für VT (in Kap. 6.7), mit der sich die Autoren an alle Therapeuten wenden. Diese Neukommentierung, entlang eines jeden Punktes aus PTV3, liefert nicht nur eine Präzisierung der Berichtspunkte, sondern auch ein Stück weit eine kleine Erweiterung von PTV 3. (An den Kommentierungen für TP/AP hat im Übrigen auch Gerd Rudolf mitgewirkt, wie im Vorwort erwähnt wird). Im Fall von TP/AP wird beispielsweise explizit im 11. Faber-Haarstrick auf die Notwendigkeit von Angaben zur Differenzial-Indikation hingewiesen (abweichend von PTV3 in der Fassung der KBV, in der nichts zu Angaben zur Differenzial-Indikation steht). Dies ist nur ein Beispiel. Wenn Sie den neuen 11. Faber-Haarstrick sorgfältig durchsichten, finden sich einige weitere wichtige Neuerungen, auch für die Berichtspraxis. (Auch im pro-bericht-Seminar werden alle relevanten Punkte ausführlich dargestellt und auf Praxisrelevanz diskutiert.)
Meine Artikel zum 11. Faber-Haarstrick finden Sie hier
10. Faber/Haarstrick Kommentar Psychotherapie-Richtlinie (2014)
Vortrag anläßlich der Veröffentlichung des 10. Faber/Haarstricks, Fr., 5.12.2014, Köln, Alte Feuerwache. Thema: Informationen zu Änderungen zu den folgenden Themen: Traumafolgestörungen/EMDR; Neue Differenzial-Indikations-Regeln; Therapeutenwechsel; – Stellenwert Vorbehandlungen; PKV; Rechtliches; Vortrag und anschl. Diskussion. Im Vortrag wurde über die wichtigsten grundlegenden Neuerungen im 10. Faber-Haarstrick Kommentar Psychotherapie-Richtlinien informiert, der seit Ende Okt 2014 vorlagen.
Vorträge zum 9. Faber/Haarstrick Kommentar Psychotherapie-Richtlinie (2012)
Auf die großen Änderungen im Rahmen der Nov. 2011 veröffentlichten 9. Fassung bin ich im Rahmen von mehreren Artikeln (z.B. hier), meinem Handbuch sowie bei früheren Vorträgen (z.B. Kölner EMDRIA-Vortrag) ausführlich eingegangen. Hier standen vor allem die Änderungen im Fokus, dass seiher traumatherapeutische Interventionen im Rahmen einer TP als erstmals zulässig formuliert wurden und der Begriff der “modifizierten tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie” erstmals offiziell eingeführt wurde. Seither verfolge ich die Änderungen im Faber-Haarstrick mit besonderer Aufmerksamkeit.
Meine Artikel zum 9. Faber-Haarstrick finden Sie hier und hier
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dipl.-Psych. Ingo Jungclaussen.
Aktuelle Fortbildungstermine und zurück zum Hauptmenü geht es hier