Wie wird man Gutachter und wie viele gibt es?
Aktuell gibt es für alle 3 Verfahren (TP, AP, VT) 566 Gutachter, 55 Gutachter für die Bearbeitung von Zweitgutachten (früher: Obergutachten). (Stand: 3.4.2020, Quelle KBV: https://www.kbv.de/html/gutachterverfahren.php
Diese Anzahl ist knapp um das Dreifache höher, gegenüber der Gutachterzahl vor der 2017er Reform. Ab 1. Januar 2018 wurden durch die Strukturreform der ambulanten Psychotherapie sehr viele neue Gutachter ernannt. Vor der Reform betrug die Anzahl der Gutachter z.B. für TP und AP knapp 100 Gutachter.
Die KBV stellt alle Kriterien und Daten auf ihren Seiten sehr transparent dar.
Um sich als Gutachter bewerben zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Approbation und Fachkunde als Grundqualifikation
- fünfjährige Berufstätigkeit
- fünfjährige und aktuell andauernde Dozenten- und Supervisorentätigkeit
- dreijährige vertragsärztliche Tätigkeit
- aktuell andauernde vertragsärztliche Tätigkeit
Übrigens: Seit 2018 gibt es jetzt auch erstmalig Gutachter, mit alleiniger Fachkunde in TP. Vorher wurden – wie sich sicher viele erinnern können- die TP-Anträge ausschließlich von psychoanalytischen Gutachtern begutachtet. Das hat sich inzwischen geändert. Der Umkehrschluss ist aber falsch: Anzunehmen, dass TP-Anträge nur von TP-Gutachtern begutachtet werden, ist falsch: TP-Anträge können auch weiterhin von analytischen Gutachtern begutachtet werden.
Das Bild oben zeigt eine ironisch zugespitzte Darstellung des Gutachters, der von vielen als der „böse“ Gutachter erlebt wird, da er über Bewilligung oder Nichtbewilligung der beantragen Therapie entscheidet. Dieses Zerrbild hat sich hoffentlich auch durch die Bemühungen der KBV, in Richtung mehr Interkollegialität und Transparenz verbessert.
Die genauen Statuten, wie und wann man sich als Psychotherapie-Gutachter bewerben kann finden Sie auf den Seiten der KBV unter „Psychotherapie“ > „Gutachterverfahren“
Die Anzahl wird sich nochmal um die systemischen Gutachter erhöhen, wenn die Systemische Psychotherapie ab dem 1.7.2020 zum Kassenverfahren wird.
Oder hier: https://www.kbv.de/html/26975.php
Dr. Dipl.-Psych. Ingo Jungclaussen.
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