Ablehnungszahlen
So häufig wird der Bericht abgelehnt oder gekürzt?
Zu Beginn die gute Nachricht: Die Ablehnungsquoten sind von jeher gering. Seit kurzem* werden die Ablehnungszahlen sowie viele andere statistische Zahlen von der KBV sehr transparent öffentlich kommuniziert. Diese finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/gutachterverfahren.php
Laut der jährlichen Gutachterstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die Anzahl aller Gutachtenaufträge in der TP/AP für den Erwachsenen- und KJP-Bereich gegenüber den letzten Jahren stetig gesunken: Während 2017 noch insgesamt 120 409 und 2016 noch 171 373 Gutachtenaufträgen vergeben wurde, lag die Zahl aller begutachteten Fälle in dem Bereich 2018 nur noch bei 90 467. Der Rückgang hängt teilweise auch mit den Umstellungen im Rahmen der Strukturreform zusammen.
Die durchschnittliche Ablehnung des Berichts an den Gutachter betrug in den Jahren vor der Strukturreform immer um die 4 %. Diese Quote war bis auf minimale Schwankungen seit zig Jahren mehr oder weniger unverändert (auch für die VT).
Seit dem Wechsel in der KBV werden die Werte seit 2018 sehr detailliert für die verschiedenen Berichtsarten unterschiedlich aufgefächert. Wenn wir die Aufmerksamkeit auf den Umwandlungsbericht lenken, betrug 2018 die Ablehnungsquote sogar nur noch 2,27 %. Allerdings liegt die Quote der Kürzungen („Teilbefürwortungen“) bei ca. 7,5 %. Diese steigt dabei für den Erstantrag auf LZT auf 11,4 %, wobei Fortführungsanträge zu 13,62% gekürzt wurden.
Ablehnungsquote im Obergutachterverfahren
Das Obergutachterverfahren heißt nach der Strukturreform jetzt „Zweitgutachterverfahren“.
Von 2017 zu 2018 ist die Anzahl der Obergutachten/Zweitgutachten von 3010 auf 2079 Anträge gesunken (alle Verfahren).
Für die TP und AP zusammen betrugen die Ablehnungen im Obergutachterverfahren 2017 23,5 %.
2018 – bei einer erstmals differenzierteren Auffächerung- betrug die Ablehnung für die AP Erwachsene ca. 25% und für die TP Erwachsene ca. 16 Prozent.
Das heißt, dass mehr als 75% bzw. mehr als 85% aller Patienten-Fälle, die 2018 im Obergutachterverfahren entschieden werden mussten, anschließend ganz oder gekürzt bewilligt wurden.
Die Bewilligungsquote im Obergutachterverfahren ist dabei traditionell hoch, was mit der in der Regel vollständig überarbeiteten Fallkonzeption zusammenhängt.
Die Abb. zeigt alle Werte für das Jahr 2018 im Obergutachterverfahren/Zweitgutachten
Abb.: Quelle KBV
Diese o.g. und weitere Werte finden Sie hier:
https://www.kbv.de/media/sp/2019_12_11_PT_Gutachtenstatistik_2018.pdf
Auf dieser Seite können Sie selbst je nach Verfahren und Jahr die statistischen Zahlen sich zusammenklicken:
https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/40647.php
Dr. Dipl.-Psych. Ingo Jungclaussen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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*= seit dem Wechsel innerhalb der KBV im Zuständigkeitsbereich Psychotherapie bzw. seit der Strukturreform 2017
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