Download Einverständniserklärung siehe unten!
Wichtige Hinweise für Sie als therapeutische/r Nutzer*in der Psychodynamik-App (in normaler Form, ohne Ki-Unterstützung)
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
diese Informationen sind für Sie relevant, wenn Sie die Psychodynamik-App im Zusammenhang mit psychotherapeutischem Patienten-Kontakt nutzen, also z.B.
– in einer ambulanten psychotherapeutischen Praxis
– einer voll- oder halb-stationären Klinik
– in psychotherapeutischen Aus-/Weiterbildung
– im Studium (z.B. in der Hochschulambulanz)
Die Nutzung digitaler Anwendungen – wie der Psychodynamik-App- im Rahmen der Psychotherapie erfordert eine besondere Sorgfalt im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO (Art. 9 Abs. 2 lit. a) sowie den berufsrechtlichen und medizinrechtlichen Bestimmungen (z. B. § 203 StGB, ärztliche Schweigepflicht, Psychotherapie-Richtlinien) ist vor der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten eine ausdrückliche und dokumentierte Einwilligung der Patient*innen erforderlich.
Daher ist es notwendig, dass Sie die Einwilligungserklärung vor der Nutzung der App mit Ihren Patient*innen besprechen, ausdrucken und unterschreiben lassen.
Wenn Sie die App (normal, ohne KI-Unterstützung) nutzen, dann klicken Sie für die Patienten-Einwilligungserklärung…
Die datenschutzrechtlichen Vorgaben wurde von Rechtsanwältin/Fachanwältin Maia Steinert (Medizinrecht, Urheber- und Medienrecht) geprüft.
Redaktioneller Hinweis: Passen Sie die Texte an Ihren jeweiligen Rahmen (ambulant vs. stationär) an und individualisieren Sie die Texte mit Angabe Ihrer Praxis etc.
Warum ist die Einverständniserklärung wichtig?
✅ Rechtssicherheit für Ihre Praxis – Die Einwilligung schützt Sie vor möglichen Datenschutzverstößen und stellt sicher, dass Sie im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen handeln.
✅ Vertrauen und Transparenz – Ihre Patient*innen wissen genau, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Dies fördert die therapeutische Beziehung und das Verständnis für den Nutzen der Anwendung.
✅ Berufsethische Verantwortung – Der Einsatz digitaler Unterstützungsmittel in der Psychotherapie sollte gut reflektiert und dokumentiert werden. Die Einwilligung stellt sicher, dass dies in professionellem Rahmen geschieht.
Was sollten Sie tun?
- Besprechen Sie die Einwilligung mit Ihren Patient*innen. Erklären Sie in verständlichen Worten, dass es sich um eine wissenschaftlich fundierte sowie administrative Unterstützung für die Fallkonzeption handelt und dass die Daten ausschließlich lokal gespeichert werden.
2. Drucken Sie die Einwilligungserklärung aus und lassen Sie sie unterschreiben. So haben Sie einen klar dokumentierten Nachweis über die Zustimmung.
3. Archivieren Sie die Einwilligungserklärung in der Patientenakte. Im Falle einer Prüfung durch Datenschutzbehörden oder Berufsverbände sind Sie so auf der sicheren Seite.
Hinweis: Diese Maßnahme dient nicht nur dem Datenschutz, sondern auch der Qualitätssicherung in Ihrer Praxis. Strukturierte Fallkonzepte ermöglichen eine gezieltere und effizientere Therapiegestaltung – im Sinne der Patient*innen und im Einklang mit professionellen Standards.
Falls Sie Fragen zur Umsetzung oder rechtlichen Aspekten haben, wenden Sie sich gerne an eine Datenschutzfachkraft oder Ihre Berufsvertretung.
Durch das Setzen des Häkchens “Einverständniserklärung Patient*innen” zu Beginn der Psychodynamik-App bestätigen Sie als Therapeut*in, dass Sie die Einwilligungserklärung mit Ihren Patient*innen besprochen, ausgedruckt und unterzeichnen lassen haben oder dies in angemessener Weise tun werden. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung und Dokumentation dieser Einwilligung in Ihrer Praxis liegt.
Vielen Dank für Ihre Sorgfalt und Ihr Engagement für eine rechtssichere und qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung.
Dr. phil. Dipl.-Psych. Ingo Jungclaussen (www.psy-dak.de)
Beratung und Erstellung dieser Einverständniserklärungen unter Mitwirkung von Rechtsanwältin/Fachanwältin Maia Steinert (Medizinrecht, Urheber- und Medienrecht)